Bedingungen
Aus
rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen müssen die Teilnehmer
an unseren Toerns für die Dauer ihres Aufenthaltes an Bord,
mindestens jedoch für 3 Jahre Mitglied im Verein zur Förderung der
Segelschiffahrt e.V. werden.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch ausfüllen des Antrages auf Mitgliedschaft
spätestens vor Reiseantritt an Bord der Stahlratte. Der
Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Monat und wird vierteljährig
per Lastschrift erhoben. Bei Neumitgliedern ist der Beitrag für das
erste Quartal in der Törngebühr enthalten. Die Mitgliedschaft kann
immer jeweils zum folgenden Quartal schriftlich per Post oder Email
gekündigt werden.
Für die Zeit an Bord der Stahlratte empfehlen
wir den Abschluss einer Reisekranken- und Reisegepäckversicherung. Für
Unfallschäden kann der Verein ebenfalls keine Haftung übernehmen.
In Verband mit der Sicherheit von Schiff und Mannschaft behält sich die
Crew vor, aufgrund von äußeren Umständen, Wetter oder
schiffstechnischen Begebenheiten Änderungen im Routen- und Zeitplan
vorzunehmen. Sich hieraus ergebende Transfer- oder sonstige Kosten
können nicht dem Verein angelastet werden.
Muss ein Törn aus zwingenden Gründen annulliert werden, so erhalten die
Teilnehmer den vollen Beitrag zurück. Weitere Rechtsansprüche sind
ausgeschlossen.
Werden mit der Anmeldung zu einem Törn noch weitere Personen
angemeldet, so steht der Anmeldende auch für deren
Vertragsverpflichtung ein.
Für alle Reisen außer Tages- und Wochenendtörns gilt: unmittelbar nach
Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 50% bzw. 150,- Euro
auf die der Bestätigung zu entnehmenden Bankverbindung zu überweisen.
Erst danach wird die Anmeldung für uns verbindlich. Sollte bis 14 Tage
nach Erhalt der Reisebestätigung keine Anzahlung eingegangen sein, so
erlischt der Anspruch auf den Reisetermin.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Teilnehmervertrag zurücktreten. Dabei ist zu beachten, dass wir
unter Beachtung des Zeitpunktes des Eingangs des Schreibens folgende
Rücktrittsgebühren einbehalten müssen:
- Bis 7 Wochen vor Reisebeginn: 10% des Teilnehmerbetrages
- bei Gruppenreisen 30% des Reisebetrages)
- 7-4 Wochen vor Reisebeginn: 30% des Teilnehmerbetrages
- (bei Gruppenreisen 50% des Reisebetrages)
- 4-2 Wochen vor Reisebeginn: 50% des Teilnehmerbetrages
- bei Gruppenreisen 90% des Reisebetrages)
- Späterer Rücktritt oder Nichterscheinen: 80% des Teilnehmerbetrages.
- bei Gruppenreisen 100% des Reisebetrages).
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Der angekündigte Reisetermin und Abfahrtsort ist verbindlich. Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Bei Jugendlichen über 14 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen. Jugendliche bis 14 Jahren dürfen nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten mitreisen).
Mit der Einschiffung erkennen die Teilnehmer das internationale Seeschifffahrtsrecht und die Regeln der allgemeinen Seemannschaft an. Das bedeutet, dass durch das Verhalten eines Mitfahrenden weder die Sicherheit des Schiffes und der an Bord befindlichen Menschen, noch andere Schiffe in Gefahr gebracht werden dürfen. In diesem Sinne ist auch den Anweisungen der Schiffsführung Folge zu leisten. Sollte sich ein Teilnehmer darüber hinwegsetzen und andere oder auch sich selbst (z. B. durch den Gebrauch von Drogen) gefährden, so kann dieser nach Erreichen des nächsten Hafens vom Törn ausgeschlossen werden. Hierbei erlischt der Vertrag und es können keine weiteren Rechtsansprüche auf Kostenerstattung bzw. Folgekosten seitens des Teilnehmers geltend gemacht werden.
Vorraussetzung zur Teilnahme an einer Reise ist die Gesundheit der Teilnehmer. Sollte jemand regelmäßig Medikamente einnehmen oder unter einem Mangel an Farbunterscheidungs- sowie Hörvermögen leiden, so ist dies dem Kapitän mitzuteilen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen und die Wirksamkeit des Reisevertrages ist unangetastet.

